Kommunalaufsicht genehmigt Bürgerentscheid über das Holzvogtland

Herbe Schlappe für Bürgermeister Warmer und seine Stadtverwaltung

(Pressemitteilung der BI Holzvogtland vom 3.3.2022)

„Wir freuen uns, dass das Innenministerium nun den Weg frei gemacht hat für einen Bürgerentscheid über die Zukunft des Holzvogtlandes in Reinbek“, zeigt sich  Christina Nikolova-Kleine, eine der Sprecherinnen der Bürgerinitiative Holzvogtland, hoch zufrieden über das Genehmigungsschreiben aus Kiel. Damit sei klar, dass nun alle Reinbekerinnen und Reinbeker und nicht nur einige wenige Stadtverordnete darüber entscheiden werden, ob im Zentrum Reinbeks eine neue Großsiedlung mit Belastungen für Klima, Umwelt und Infrastruktur entsteht oder ob dieses Gelände als Naturraum erhalten bleibt.

Für Bürgermeister Warmer und seine Stadtverwaltung ist der Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht eine deutliche Niederlage. Mehrfach hatten das Rathaus und Bürgermeister Warmer höchstpersönlich mit immer neuen Schreiben und fragwürdigen Argumenten versucht, den Bürgerentscheid zu verhindern und so eine Bebauung des Holzvogtlandes durchzusetzen, obwohl die Kommunalaufsicht bereits eine vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erklärt hatte und ungeachtet der Tatsache, dass über 3.100 Reinbekerinnen und Reinbeker sich für einen Bürgerentscheid ausgesprochen hatten. Besonders erstaunlich sind die Vehemenz und die Ressourcen, die im Rathaus hierfür aufgewendet wurden. Nicht nur behauptete man, ein Bürgerentscheid sei ohne vorherigen Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung rechtlich unzulässig, auch verstieg man sich zu der Aussage, der Bürgerentscheid schränke die Planungshoheit der Stadt unzulässig ein. Laut Bürgermeister Warmer besteht in Reinbek die Pflicht, Wohnungsbau zu planen, um der „erheblichen Unterversorgung mit Wohnraum“ entgegenzuwirken. Die Stadt konkretisierte dies dem Innenministerium gegenüber und schrieb dabei u. a. von einer „dramatischen Lage“ auf Grund des „Zuzugsdrucks aus Hamburg“. Ein Vorgehen, welches der Bürgermeister Tage später allerdings als unabgestimmt wieder einkassierte und die Verantwortung dafür seinen Mitarbeitern zuschrieb. Pikant: Die Informationspolitik der Stadt Reinbek dem Innenministerium gegenüber rief zwischenzeitlich sogar mehrere Reinbeker Fraktionen auf den Plan, die sich veranlasst sahen, die Darstellung aus dem Rathaus zu korrigieren.

Der rechtliche Standpunkt der Stadtverwaltung wurde vom Kieler Innenministerium jetzt dezidiert und vollumfänglich zurückgewiesen: „Die Ausführungen waren […] in keiner Weise geeignet, die zweifelsfrei gegebene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Frage zu stellen“. Auch folgte die Kommunalaufsicht nicht dem Argument der Stadtverwaltung, die Bebauung des Holzvogtlandes sei erforderlich, um einen Wohnraummangel zu beheben.

„Damit“, so Robert Hartl, Sprecher der Bürgerinitiative, „wurden nicht nur die Planungsabsichten der Stadtverwaltung gestoppt, das Ministerium hat auch eindeutig die direkte Demokratie und damit die Rechte von uns allen gestärkt.“ Nicht ohne Grund betone die Landesverfassung Schleswig-Holsteins bereits in Artikel 2 die Bedeutung der direkten Demokratie ausdrücklich.

Die Bürgerinitiative Holzvogtland erwartet, dass der Bürgerentscheid zeitgleich mit der Landtagswahl am 8. Mai 2022 durchgeführt wird. Bis dahin wollen die Mitglieder der Bürgerinitiative weiterhin durch Info-Stände, Anzeigen, Presseartikel sowie mit Hilfe ihrer Internet-Seite www.bi-holzvogtland.de möglichst viele Reinbekerinnen und Reinbeker davon überzeugen, am 8. Mai 2022 für die Bewahrung des Holzvogtlandes zu stimmen.