Infostand der BI Holzvogtland auf dem Reinbeker Wochenmarkt

Am Samstag, 09. Oktober 2021 ist es nun soweit: Wir, die BI Holzvogtland, präsentieren uns erstmalig mit einem Infostand auf dem Reinbeker Wochenmarkt /Täbyplatz der Öffentlichkeit.

Informieren Sie sich hier über unsere Ziele und Motive, lernen Sie die BI kennen, und kommen Sie mit uns ins Gespräch! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Holzvogtland im Stadtleitbild

„Die Reinbeker Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Juni 2006 das Stadtleitbild beschlossen, als Wegweiser für die Zukunft und Leitlinie für Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt.“  So steht es in den vom Hauptausschuss der Stadt Reinbek beschlossenen „Grundsätzen für die Beteiligung von Reinbekerinnen/Reinbekern an der Konkretisierung des Stadtleitbildes.“[1] Weiter heißt es: „Stadtentwicklung soll als Gemeinschaftswerk von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft vollzogen werden.“  

Das Stadtleitbild ist also eine Übereinkunft zwischen Reinbeker Verwaltung, Reinbeker Politik und Einwohnerinnen/Einwohnern der Stadt Reinbek über die zukünftige Entwicklung und Gestaltung ihrer Stadt. Die Beteiligung der in Reinbek Lebenden an den Inhalten des Stadtleitbildes war ausdrücklich erwünscht: So wird im zweiten Grundsatz des oben genannten Dokumentes explizit darauf verwiesen, dass die Beteiligung von Reinbekern am Stadtleitbild eine „wichtige Ergänzung zum Expertenwissen von Planern und einer spezialisierten Verwaltung“ sei, da „Bürgerwissen einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung und zu einer ganzheitlichen Sicht von Planung leiste“.

Der dritte Grundsatz verweist auf einen „gleich berechtigten und verantwortungsbewussten Umgang miteinander“ und fordert „transparente Entscheidungsprozesse und Informationsvermittlung“. Alle Seiten sollten sich somit an die Einhaltung der Grundsätze gebunden und dem gemeinsam erarbeiteten Stadtleitbild verpflichtet fühlen, und es sollte keine einseitige Aufkündigung dieser Übereinkunft erfolgen.

Das Stadtleitbild wurde seit 2006 mehrfach aktualisiert, so dass auch neue Trends und Entwicklungen (z.B. gesellschaftlicher oder demographischer Art) bereits Berücksichtigung gefunden haben.

Das Stadtleitbild[2] soll laut Selbstdefinition „bei allen anstehenden Entscheidungen als Handlungsleitfaden“ beachtet werden (vgl. S. 2).

Daraus ergeben sich in Bezug auf den Gedanken einer Bebauung des Holzvogtlandes einige wichtige Rahmenbedingungen:

Das Stadtleitbild betont: „Reinbeks Charme, Eigenart und Stadtstruktur besteht in einer Stadtteilstruktur mit viel Freiraum und das soll auch so bleiben!“ (vgl. S. 7).

Verwaltung, Politik und Einwohner sind demnach übereingekommen, dass die weitverzweigte Stadtteilstruktur mit separaten, durch Grünzüge voneinander getrennten Stadtteilen so erhalten bleiben soll, weil sie einen besonderen Vorzug der Stadt darstellt und die Attraktivität Reinbeks ausmacht.

Um diese Stadtteilstruktur mit weitläufigen Grünflächen zwischen den Stadtteilen zu erhalten, gibt es klare Vorgaben für Flächenentwicklungen:

Oberste Priorität hat hierbei der Satz: „Die Innenentwicklung hat Priorität vor Neuausweisungen.“  (vgl. S. 7, Nr. 1). Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten, bestehende Baulücken in der Stadt zu nutzen, alte Gewerbeflächen umzuwandeln und Nachverdichtung zu ermöglichen, vollständig geprüft und ausgeschöpft sein müssen, bevor Reinbeks Grün- oder Ackerflächen überbaut und verdichtet werden dürfen.

Wenn doch einmal neue Flächen versiegelt werden sollten, dann macht das Stadtleitbild hierfür klare Vorgaben: Neuausweisungen sind auf „die im derzeit gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ausgewiesenen und dargestellten Entwicklungsflächen“ zu beschränken (vgl. S. 7, Nr. 3).

Das Holzvogtland wird im Stadtleitbild als eine solche Entwicklungsfläche bezeichnet:

„Die Freiflächen zwischen Schönningstedt und Alt-Reinbek werden als Entwicklungs- und Zukunftsoption verstanden und gesichert. Über ihre bauliche Nutzung und die Art der Nutzung wird entschieden, wenn dafür ein nachgewiesener Bedarf erkannt wird“ (vgl. S. 7, Nr. 4).

Das Holzvogtland kann laut Stadtleitbild also grundsätzlich überbaut werden. Die Bebauung ist allerdings an eine konkrete Bedingung geknüpft: Es muss ein Bedarf hierfür nachgewiesen werden!

Bislang gibt es von den Parteien oder der Reinbeker Verwaltung keine Erläuterungen oder gar einen Nachweis hinsichtlich des im Stadtleitbild verbindlich festgeschriebenen Bedarfs.

Um einen Bedarf festzustellen, müsste erst einmal ein konkretes Ziel benannt und kommuniziert werden! Gibt es denn überhaupt ein solches Ziel, welches die Reinbeker Parteien und die Reinbeker Verwaltung im Sinne der vom Hauptausschuss verabschiedeten Beteiligungsgrundsätzen gemeinsam mit den Reinbekerinnen und Reinbekern definiert haben und gemeinsam erreichen möchten?

Wie lautet das Ziel, was Reinbek mit der Schaffung von Wohnraum im Allgemeinen und der Bebauung des Holzvogtlandes im Konkreten erreichen möchte?

  • Soll eine bestimmte Einwohnerzahl erreicht werden?
  • Soll allen, die in Reinbek auf der Liste der Wohnungssuchenden stehen, eine neue Wohnung geboten werden?
  • Soll für wohnungssuchende Hamburger ein neues Zuhause in Reinbek geschaffen werden?
  • Soll ein Mietpreis von 5€/qm, von 10€/qm, von 30€/qm für alle Reinbeker Mieter ermöglicht werden?
  • ???

Unklar! Weder die Reinbeker Verwaltung noch die politischen Parteien der Stadt Reinbek haben ein klares Ziel formuliert und öffentlich benannt! Ohne Ziel ist es jedoch unmöglich festzustellen, wie groß ein Gesamtbedarf ist, ob überhaupt ein Bedarf (für die ausgegebene Zielgröße) besteht, ob das Ziel längst erreicht wurde und wann der Bedarf für die gemeinsam definierte Zielgröße schließlich erschöpft ist.

Bevor also die Versiegelung des Holzvogtlandes überhaupt diskutiert wird, muss im Sinne des Stadtleitbildes erst einmal ein gemeinsames Ziel gefunden und auch im Sinne des oben benannten dritten Grundsatzes („gleichberechtigter Umgang“, „transparente Entscheidungsprozesse“ und „Informationsvermittlung“) öffentlich (!) diskutiert und kommuniziert werden!

Sollte das festgelegte Ziel dann bestätigen, dass ein zusätzlicher Bedarf für Wohnraum in Reinbek besteht, müsste gemäß der im Stadtleitbild festgelegten Maxime „Innenverdichtung hat Priorität vor Neuausweisungen“ nachgewiesen werden, dass dieser Bedarf nicht in bestehenden Gebieten erfüllt werden kann, sondern dass die Neuversiegelung von Flächen unumgänglich ist.

Diese beiden Schritte sind zwingend einzuhalten – ansonsten muss man feststellen, dass Reinbeks Verwaltung und Politik das gemeinsame Stadtleitbild gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Stadt einseitig aufgekündigt haben. Der Satz „Größte Bedeutung für die Kraft, die dieses Leitbild entfalten kann, hat seine politische und öffentliche Akzeptanz“ (vgl. S.1) wäre dann hinfällig und die Glaubwürdigkeit der politisch Handelnden dahin!


[1] 2006_Grundsaetze_fuer_Beteiligung_Leitbild.pdf (reinbek.de)

[2] Stadtleitbild Reinbek

Faktencheck zur Bauausschusssitzung am 15.06.2021

In der Kommunalpolitischen Fragestunde der Bauausschusssitzung am 15.06.2021 wandte sich die BI-Holzvogtland mit den folgenden Fragen an die Fraktionen:

Frage 1:

Stimmen Sie in der heutigen Sitzung und grundsätzlich FÜR oder GEGEN einen Bürgerentscheid zur Bebauung des Holzvogtlandes?

Frage 2:

Welche Gründe veranlassen Sie, FÜR oder GEGEN einen Bürgerentscheid zur Bebauung des Holzvogtlandes zu sein?

Der Ausschussvorsitzende verwies darauf, dass diese Fragen nicht im Rahmen der kommunalpolitischen Fragestunde (TOP 2) beantwortet werden könnten, da die Diskussion hierzu erst noch im Laufe der Sitzung abgehalten würde (TOP 5-7).

Während der Sitzung hat lediglich die Fraktion der Grünen hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Die FDP-Fraktion hat sich bereits im Vorfeld zu diesen Fragestellungen öffentlich positioniert. Alle anderen Fraktionen äußerten sich nicht.

Wir haben die Fraktionen nun gebeten, diese Fragen schriftlich bis 30.06.2021 zu beantworten, damit wir ihre Antworten auf unserer Webseite veröffentlichen können.

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Im Folgenden einige Eindrücke und Statements aus der Diskussion der Fraktionen im Bauausschuss vom 15.06.2021 samt Faktencheck:

„In Reinbek sterben mehr Leute als dass Kinder geboren werden, wir sind also unweigerlich auf Zuzug angewiesen.“

Laut dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein lag die Geburtenzahl für Reinbek im Jahr 2019 bei 214 Geburten, während 308 Leute verstorben sind. Hieraus ergibt sich ein negativer natürlicher Bevölkerungssaldo in Höhe von -94.[1] Seit dem Jahr 2000 gab es nur zweimal (!) einen positiven natürlichen Bevölkerungssaldo, nämlich im Jahr 2004 und im Jahr 2006.[2]

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„Die obige Aussage ist falsch, man muss auch mal bei den Fakten bleiben. Es gibt nämlich mehr Zuzug in Reinbek als Leute sterben.“

Im Jahr 2019 gab es laut dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 2.051 Zuzüge nach Reinbek und 1.649 Wegzüge. Der Wanderungssaldo betrug 2019 also +402 Einwohner.[3]  Diese Entwicklung lässt sich auch für die vergangenen Jahre feststellen. Es ist korrekt, dass es eine positive Bevölkerungsentwicklung in Reinbek gibt, weil mehr Leute nach Reinbek ziehen als versterben. Das ist jedoch anders als suggeriert kein Widerspruch zu obiger Aussage, sondern untermauert diese vielmehr noch. Es zeigt aber, dass die nun folgende Aussage falsch ist.

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„Wir können uns nicht wie ein kleines gallisches Dorf abschotten, einen Zaun um uns herumbauen und keinen Zuzug nach Reinbek ermöglichen.“

Die Einwohnerzahl Reinbeks ist laut Webseite der Stadt seit dem Jahr 2000 zum Stichtag 31.12.2020 um 13% gestiegen. So schreibt die Stadtverwaltung: Am 31.12.2020 hatte Reinbek rund 28.200 Einwohner*innen. Das sind etwa 13% mehr als zur Jahrtausendwende.“ [4]

Auch die Reinbeker SPD schreibt auf ihrer Webseite: „Sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent fand sich Reinbek 2018 unter den fünf Städten mit dem größten Bevölkerungswachstum im Land.“ [5]

Es ist also falsch, dass kein Zuzug nach Reinbek erfolgt. Denn die Geburtenrate in Reinbek ist deutlich geringer als die Sterberate und somit beruht das Wachstum auf Zuzug.

Wenn man sich gegen die Bebauung des Holzvogtlandes ausspricht, bedeutet dies nicht, dass man grundsätzlich gegen Zuzug ist, sich abschotten möchte und alles so belassen möchte, wie es ist. Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren bereits stark gestiegenen Einwohnerzahl werden von unserer Bürgerinitiative nur andere Ziele und Schwerpunkte in der Stadtentwicklung als sinnvoll erachtet und ganzheitlich nachhaltig durchdachte Lösungen bevorzugt.

Übrigens: Im Vergleich dazu hat Hamburg seine Einwohnerzahl von 1.715.392 Einwohnern im Jahr 2000[6] auf 1.847.253 Einwohner im Jahr 2019 gesteigert, was einem Prozentsatz von rund 7,7% entspricht. Nach neuesten Erkenntnissen verlangsamt sich der Anstieg der Bevölkerungszahlen in Hamburg mittlerweile sogar.[7]

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„Ungefähr 9.000 Menschen pendeln täglich zum Arbeiten nach Reinbek. Mit der Bebauung des Holzvogtlandes könnten viele Reinbeker Arbeitnehmer hierherziehen, wodurch sich die Pendelei verringern würde. Das hätte einen positiven Einfluss auf das Klima.“

Laut Pendleratlas[8] setzt sich die Pendlerzahl für Reinbek wie folgt zusammen:

  • 8.983 Einpendler (Wohnort außerhalb Reinbeks, Arbeitsort Reinbek)
  • 8.725 Auspendler (Wohnort Reinbek, Arbeitsort außerhalb Reinbeks)
  • 1.639 Binnenpendler (Wohn- und Arbeitsort ist Reinbek)

Die Zahl ist also zutreffend, allerdings ist die Schlussfolgerung daraus nicht begründet. Es sind folgende Argumente diesbezüglich in Betracht zu ziehen:

  • Viele Pendler können auch aus umliegenden Gemeinden (Wentorf, Glinde, Bergedorf etc.) kommen und haben gar kein Interesse nach Reinbek zu ziehen (z.B. pendeln auch etliche Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Reinbek aus Nachbargemeinden). Die Wohltorfer und Aumühler werden sicherlich zum Großteil nicht in ihrer Heimatgemeinde ihren Arbeitsplatz haben.
  • Zieht eine Familie aus Hamburg nach Reinbek, weil einer der Partner in Reinbek arbeitet, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass nun der andere Ehepartner aus Reinbek nach Hamburg pendeln muss. Es ist möglich, doch vermutlich eher selten, dass beide in Reinbek ihren Arbeitsplatz haben.
  • Es möchte gar nicht jeder Arbeitnehmer am Ort seines Arbeitsplatzes wohnen, ansonsten wäre die Zahl der Binnenpendler sicherlich bereits aktuell höher.

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„Der Grundsatzbeschluss der Grünen zum Holzvogtland ist sinnvoller als ein Bürgerentscheid, weil er langfristiger orientiert ist als ein Bürgerentscheid, der nur für zwei Jahre Gültigkeit besitzt. Langfristig bedeutet hierbei mindestens bis zur nächsten Legislaturperiode, in der sich Mehrheiten ändern könnten.“

Es ist richtig, dass ein Bürgerentscheid für zwei Jahre gültig ist, er kann zudem auch alle zwei Jahre wiederholt und erneuert werden.

Im Gegensatz dazu kann der sogenannte „Grundsatzbeschluss“ der Grünen (es bei der Bebauung des Stahmers Acker zu belassen) jederzeit durch die Stadtverordnetenversammlung wieder rückgängig gemacht werden, theoretisch auch schon in der nächsten Sitzung, also monatlich. Was passiert und ob sich Mehrheiten ändern, nachdem die Bebauung des Stahmers Acker beschlossen ist, kann nicht vorhergesagt werden.

Auch der Zeithorizont bis zur nächsten Legislaturperiode ist eher überschaubar: Die nächste Kommunalwahl findet im Frühjahr 2023 statt. Würde man einen Bürgerentscheid im September 2021 durchführen, so hätte er eine Gültigkeit bis Herbst 2023.

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Weitere interessante Aussagen:

„Es gibt einen neuen Eigentümer für das Feld zwischen Edeka und der Schönningstedter Straße.“

Anmerkung: Damit ist offenbar der Teil des Holzvogtlandes gegenüber dem Bismarck Seniorenstift, der direkt an die Schönningstedter Straße angrenzt, gemeint.

Ein Faktencheck ist uns hierfür leider nicht möglich. Fakt ist jedoch, dass diese Tatsache viele Fragen, insbesondere hinsichtlich des „Grundsatzbeschlusses“ zur Bebauung des Holzvogtlandes, aufwerfen würde.


[1] Statistikamt Nord: Meine Region – Datenanzeige für Reinbek, Stadt (statistik-nord.de)

[2] Statistikamt Nord: Meine Region – Zeitreihe für Reinbek, Stadt (statistik-nord.de)

[3] Statistikamt Nord: Meine Region – Zeitreihe für Reinbek, Stadt (statistik-nord.de)

[4] Die Stadt im Grünen – Zahlen | Daten | Fakten (reinbek.de)

[5] Die Debatte um das Holzvogtland – Mehr Chance als Risiko › SPD Reinbek (spd-reinbek.de)

[6] Einwohnerzahl in Hamburg bis 2019 | Statista

[7] Bevölkerung in Hamburg 2019 – Statistikamt Nord (statistik-nord.de)

[8] Reinbek | Pendleratlas

Die Besonderheit von Knicks

Knicks gehören nach §21 Landesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §30 Bundesnaturschutzgesetz zu den gesetzlich geschützten Biotopen. „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung […] führen können, sind verboten.“[1]

Was ist jedoch die schützenswerte Besonderheit der Knicks?

Ursprünglich wurden Knicks vor mehr als 200 Jahren angelegt, um benachbarte landwirtschaftliche Flächen voneinander abzugrenzen – sie stellen jedoch bis heute ein wichtiges landschaftsprägendes Element der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft dar. Der NABU Schleswig- Holstein schätzt die aktuelle Ausdehnung des schleswig-holsteinischen Knicknetzes auf rund 45.000km.

Knicks im Holzvogtland gehören zu den landschaftsprägenden Elementen der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft

Knicks stellen ein einzigartiges Ökosystem dar: Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum. „So wird die Zahl der die Knicks bewohnenden Tierarten Schleswig-Holsteins auf ungefähr 7.000 geschätzt; davon können auf nur einen Kilometer einer Wallhecke etwa 1.600-1.800 Arten leben.“[2] Einer der typischen Bewohner von Knicks ist bspw. die Haselmaus, die als bedrohte Art eingestuft wird.[3] Ihr Vorkommen in Reinbek wird in der Begründung zur 42. Flächennutzungsplanänderung für die Bebauung nördlich des Bebauungsplans Nr. 50 “Steinerei” bestätigt und sogar als einer ihrer Verbreitungsschwerpunkte bezeichnet (vgl. S. 11 der Stellungnahme der Stadtplaner Evers & Küssner aus Dezember 2017).4

Knicks sind ein einzigartiges Ökosystem

Tiere leben jedoch nicht nur in einem abgegrenzten Lebensraum sondern viele von ihnen haben zu verschiedenen Lebensabschnitten unterschiedliche Anforderungen und wechseln ihr Umfeld: bspw. im Frühjahr die Wanderung der Kröten zu ihren Laichgewässern. Knicks haben hierbei die wichtige Funktion, verschiedene Biotope miteinander zu vernetzen: So werden bspw. Wälder und Tümpel mit Acker- und Grünflächen, aber auch mit kultivierten Gartenflächen vernetzt. Hierdurch haben Tiere die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Biotopen zu wechseln.

Knicks verhindern Erosionen und fungieren als Wind- und Wetterschutz vor Sand- bzw. Schneeverwehungen. Ebenso können sie erheblich zur Luftverbesserung und zum Klimaschutz beitragen, da die Pflanzen eines Knicks in erheblichem Maße als CO²-Speicher wirken können.