Wie kann ich unterstützen?

Sie können die Bürgerinitiative Holzvogtland auf verschiedenen Wegen unterstützen, indem Sie aktiv in der BI mitarbeiten, Leserbriefe an die lokalen Medien schreiben sowie die politischen Vertreter in unserer Stadt direkt ansprechen oder anschreiben.

Geldspenden sind eine weitere Möglichkeit. Damit können wir:

  • unsere Webseite einrichten, ausbauen und betreiben
  • Informationsmaterial wie Flyer, Plakate produzieren
  • unseren Marktstand zum direkten Kontakt mit Ihnen, den Reinbeker Bürgerinnen und Bürgern, finanzieren
  • ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid planen
  • rechtliche Beratungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bezahlen

Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben hierfür bereits selbst Geld investiert. Für die weitere Arbeit wäre Ihre Spende eine große Unterstützung.

Bankverbindung für Spenden

Kontoinhaber: Bürgerinitiative Holzvogtland, Robert Hartl
Kontonummer/IBAN: DE04 7002 0270 0035 6421 37
Bankleitzahl: 7002 0270
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Kann die BI Spendenquittungen ausstellen?

Die Bürgerinitiative kann aktuell leider keine Spendenquittungen ausstellen.

Was geschieht mit Spenden, die nicht genutzt werden?

Wenn wir unser Ziel, das Holzvogtland zu erhalten, erreicht haben, wird die BI nicht mehr notwendig sein. Alle Spendenbeträge, die dann noch nicht genutzt wurden, werden wir an gemeinnützige Organisationen, die in Reinbek dem Umweltschutz verpflichtet sind, spenden.

Holzvogtland weckt neue Begehrlichkeiten – Bauinvestor plant neues Großprojekt

Die Katze ist aus dem Sack: Was bereits in den vergangenen Monaten durch die politischen Ausschüsse Reinbeks waberte, ist nun offiziell. Das Bismarck Seniorenstift möchte ein 10 Hektar großes Grundstück im Holzvogtland für seine Erweiterung (eher Verdopplung) nutzen. Offenbar reicht eine Interessentenliste von 20 Personen, um den Bedarf für einen Großkomplex mit 120 Plätzen im stationären Bereich und 60 Wohnungen zu begründen. Welche Anstrengungen unternommen wurden, eine Erweiterung zu realisieren, die nicht die Versiegelung von 10 Hektar Naturraum erfordert, ist bislang nicht bekannt.  Aber natürlich soll „die Sache im Zusammenspiel mit Verwaltung, Politik und den Bürgern behutsam [!] entwickelt“[1] werden.

Wie passend: Am kommenden Dienstag wird die Verwaltung im Rahmen des Berichtswesens unter TOP 4.7 im Bau- und Planungsausschuss über den rechtlichen Status der Holzvogtland-Fläche berichten. Die letzte Stadtverordnetenversammlung hatte mehrheitlich für einen von B90/Grüne eingebrachten Beschlussantrag votiert, den das Hamburger Abendblatt mit „Ein Teil darf bebaut werden, wenn der Rest frei bleibt – und der Investor etwas der Stadt abtritt“[2] zusammenfasste. Laut Aussage der Verwaltung sind die rechtlichen Möglichkeiten, das “restliche” Holzvogtland im Sinne des von B90/Grüne initiierten Beschlusses zu schützen, bereits ausgereizt.

Auffallend ist, dass die genannte Stadtverordnetenversammlung bereits geprägt war durch Aussagen wie „Wenn beispielsweise eine Senioreneinrichtung bauen will, dann muss diese natürlich weniger Fläche an die Stadt abgeben“.

Somit dürfte nun jedem klar sein: Es geht nicht nur – wie immer wieder suggeriert – um einen kleinen Teil des Holzvogtlands. Es geht um das gesamte Holzvogtland!

Ein Projekt dieser Größenordnung wird jedoch Auswirkungen auf ganz Reinbek nach sich ziehen. Wir sind jetzt schon gespannt, wann der nächste Investor seinen Baubedarf im Holzvogtland öffentlich macht. 


[1] https://www.abendblatt.de/region/stormarn/article233043391/Bismarck-Seniorenstift-will-in-Reinbek-wachsen.html

[2] https://www.abendblatt.de/region/stormarn/reinbek/article232555405/Kompromiss-im-Streit-um-das-Holzvogtland-in-Reinbek.html

Das Holzvogtland im Stadtleitbild

„Die Reinbeker Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Juni 2006 das Stadtleitbild beschlossen, als Wegweiser für die Zukunft und Leitlinie für Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt.“  So steht es in den vom Hauptausschuss der Stadt Reinbek beschlossenen „Grundsätzen für die Beteiligung von Reinbekerinnen/Reinbekern an der Konkretisierung des Stadtleitbildes.“[1] Weiter heißt es: „Stadtentwicklung soll als Gemeinschaftswerk von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft vollzogen werden.“  

Das Stadtleitbild ist also eine Übereinkunft zwischen Reinbeker Verwaltung, Reinbeker Politik und Einwohnerinnen/Einwohnern der Stadt Reinbek über die zukünftige Entwicklung und Gestaltung ihrer Stadt. Die Beteiligung der in Reinbek Lebenden an den Inhalten des Stadtleitbildes war ausdrücklich erwünscht: So wird im zweiten Grundsatz des oben genannten Dokumentes explizit darauf verwiesen, dass die Beteiligung von Reinbekern am Stadtleitbild eine „wichtige Ergänzung zum Expertenwissen von Planern und einer spezialisierten Verwaltung“ sei, da „Bürgerwissen einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung und zu einer ganzheitlichen Sicht von Planung leiste“.

Der dritte Grundsatz verweist auf einen „gleich berechtigten und verantwortungsbewussten Umgang miteinander“ und fordert „transparente Entscheidungsprozesse und Informationsvermittlung“. Alle Seiten sollten sich somit an die Einhaltung der Grundsätze gebunden und dem gemeinsam erarbeiteten Stadtleitbild verpflichtet fühlen, und es sollte keine einseitige Aufkündigung dieser Übereinkunft erfolgen.

Das Stadtleitbild wurde seit 2006 mehrfach aktualisiert, so dass auch neue Trends und Entwicklungen (z.B. gesellschaftlicher oder demographischer Art) bereits Berücksichtigung gefunden haben.

Das Stadtleitbild[2] soll laut Selbstdefinition „bei allen anstehenden Entscheidungen als Handlungsleitfaden“ beachtet werden (vgl. S. 2).

Daraus ergeben sich in Bezug auf den Gedanken einer Bebauung des Holzvogtlandes einige wichtige Rahmenbedingungen:

Das Stadtleitbild betont: „Reinbeks Charme, Eigenart und Stadtstruktur besteht in einer Stadtteilstruktur mit viel Freiraum und das soll auch so bleiben!“ (vgl. S. 7).

Verwaltung, Politik und Einwohner sind demnach übereingekommen, dass die weitverzweigte Stadtteilstruktur mit separaten, durch Grünzüge voneinander getrennten Stadtteilen so erhalten bleiben soll, weil sie einen besonderen Vorzug der Stadt darstellt und die Attraktivität Reinbeks ausmacht.

Um diese Stadtteilstruktur mit weitläufigen Grünflächen zwischen den Stadtteilen zu erhalten, gibt es klare Vorgaben für Flächenentwicklungen:

Oberste Priorität hat hierbei der Satz: „Die Innenentwicklung hat Priorität vor Neuausweisungen.“  (vgl. S. 7, Nr. 1). Dies bedeutet, dass die Möglichkeiten, bestehende Baulücken in der Stadt zu nutzen, alte Gewerbeflächen umzuwandeln und Nachverdichtung zu ermöglichen, vollständig geprüft und ausgeschöpft sein müssen, bevor Reinbeks Grün- oder Ackerflächen überbaut und verdichtet werden dürfen.

Wenn doch einmal neue Flächen versiegelt werden sollten, dann macht das Stadtleitbild hierfür klare Vorgaben: Neuausweisungen sind auf „die im derzeit gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ausgewiesenen und dargestellten Entwicklungsflächen“ zu beschränken (vgl. S. 7, Nr. 3).

Das Holzvogtland wird im Stadtleitbild als eine solche Entwicklungsfläche bezeichnet:

„Die Freiflächen zwischen Schönningstedt und Alt-Reinbek werden als Entwicklungs- und Zukunftsoption verstanden und gesichert. Über ihre bauliche Nutzung und die Art der Nutzung wird entschieden, wenn dafür ein nachgewiesener Bedarf erkannt wird“ (vgl. S. 7, Nr. 4).

Das Holzvogtland kann laut Stadtleitbild also grundsätzlich überbaut werden. Die Bebauung ist allerdings an eine konkrete Bedingung geknüpft: Es muss ein Bedarf hierfür nachgewiesen werden!

Bislang gibt es von den Parteien oder der Reinbeker Verwaltung keine Erläuterungen oder gar einen Nachweis hinsichtlich des im Stadtleitbild verbindlich festgeschriebenen Bedarfs.

Um einen Bedarf festzustellen, müsste erst einmal ein konkretes Ziel benannt und kommuniziert werden! Gibt es denn überhaupt ein solches Ziel, welches die Reinbeker Parteien und die Reinbeker Verwaltung im Sinne der vom Hauptausschuss verabschiedeten Beteiligungsgrundsätzen gemeinsam mit den Reinbekerinnen und Reinbekern definiert haben und gemeinsam erreichen möchten?

Wie lautet das Ziel, was Reinbek mit der Schaffung von Wohnraum im Allgemeinen und der Bebauung des Holzvogtlandes im Konkreten erreichen möchte?

  • Soll eine bestimmte Einwohnerzahl erreicht werden?
  • Soll allen, die in Reinbek auf der Liste der Wohnungssuchenden stehen, eine neue Wohnung geboten werden?
  • Soll für wohnungssuchende Hamburger ein neues Zuhause in Reinbek geschaffen werden?
  • Soll ein Mietpreis von 5€/qm, von 10€/qm, von 30€/qm für alle Reinbeker Mieter ermöglicht werden?
  • ???

Unklar! Weder die Reinbeker Verwaltung noch die politischen Parteien der Stadt Reinbek haben ein klares Ziel formuliert und öffentlich benannt! Ohne Ziel ist es jedoch unmöglich festzustellen, wie groß ein Gesamtbedarf ist, ob überhaupt ein Bedarf (für die ausgegebene Zielgröße) besteht, ob das Ziel längst erreicht wurde und wann der Bedarf für die gemeinsam definierte Zielgröße schließlich erschöpft ist.

Bevor also die Versiegelung des Holzvogtlandes überhaupt diskutiert wird, muss im Sinne des Stadtleitbildes erst einmal ein gemeinsames Ziel gefunden und auch im Sinne des oben benannten dritten Grundsatzes („gleichberechtigter Umgang“, „transparente Entscheidungsprozesse“ und „Informationsvermittlung“) öffentlich (!) diskutiert und kommuniziert werden!

Sollte das festgelegte Ziel dann bestätigen, dass ein zusätzlicher Bedarf für Wohnraum in Reinbek besteht, müsste gemäß der im Stadtleitbild festgelegten Maxime „Innenverdichtung hat Priorität vor Neuausweisungen“ nachgewiesen werden, dass dieser Bedarf nicht in bestehenden Gebieten erfüllt werden kann, sondern dass die Neuversiegelung von Flächen unumgänglich ist.

Diese beiden Schritte sind zwingend einzuhalten – ansonsten muss man feststellen, dass Reinbeks Verwaltung und Politik das gemeinsame Stadtleitbild gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Stadt einseitig aufgekündigt haben. Der Satz „Größte Bedeutung für die Kraft, die dieses Leitbild entfalten kann, hat seine politische und öffentliche Akzeptanz“ (vgl. S.1) wäre dann hinfällig und die Glaubwürdigkeit der politisch Handelnden dahin!


[1] 2006_Grundsaetze_fuer_Beteiligung_Leitbild.pdf (reinbek.de)

[2] Stadtleitbild Reinbek

Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland untermauern die Haltung der BI, dass das gesamte Holzvogtland frei von Bebauung bleiben muss!

In einer Pressemitteilung vom 14. Juni 2021 hat das Umweltbundesamt die Ergebnisse der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland bekannt gegeben. Diese Analyse zeigt die Risiken verschiedener Klimaszenarien bis zum Jahr 2050 und bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf.

Begrünung und Entsiegelung in Städten als Vorsorgemaßnahmen gegen gravierende Hitzebelastungen und andere Wetterextreme

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Analyse sind eindeutig: Um sich für Risiken durch extreme Hitze, Trockenheit, Überflutungen durch Starkregen oder Stürme zu wappnen, müssen Kommunen konsequent Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Umwelt umsetzen. Hierbei geht es nicht um Maßnahmen, die den zukünftigen Klimawandel bekämpfen, sondern um Maßnahmen, die als Vorsorge und Anpassung an die bereits heute nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels getroffen werden müssen. „Dazu gehören tödliche Hitzebelastungen, besonders in Städten, Wassermangel im Boden und häufigere Hoch- und Niedrigwasser, mit schwerwiegenden Folgen für alle Ökosysteme, die Land- und Forstwirtschaft…“, wird in der Pressemitteilung berichtet. Zu den für Städte abgeleiteten notwendigen Maßnahmen zur Abmilderung der Extremwetterereignisse zählen unter anderem die

  • Verringerung von asphaltierten Flächen (Entsiegelung)
  • Schaffung von renaturierten wasseraufnehmenden und -abgebenden Freiflächen
  • großflächige Begrünung von Freiflächen und Dächern
  • Vernetzung von grünen Strukturen
  • Anpflanzung von Bäumen in Städten und so schnell wie möglich
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs(!)

Was ist noch nötig, damit wir erkennen, dass der Klimawandel die primäre Herausforderung für unsere Stadt Reinbek ist? Die zurzeit stattfindenden politischen Entscheidungen in Reinbek sind exakt gegenläufig zu den Erkenntnissen und Empfehlungen der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Umweltbundesamtes:

Wenige Tage nach Veröffentlichung der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 wurde am 17.06.2021 in der Reinbeker Stadtverordnetenversammlung (STVV_2021_06_17) unter TOP Ö23 der Antrag, auf eine Bebauung des Holzvogtlandes langfristig zu verzichten, von der Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt, obwohl dieses Land von essentieller Bedeutung für die Abmilderung der aufgezählten Extremwetterereignisse ist: Hier kühlt sich Luft ab, Wasser kann langsamer abfließen und versickern, Stürme werden verlangsamt, um nur einige Beispiele zu nennen.

Für die Bebauung des Holzvogtlandes oder auch Teilen davon wird immer wieder das Argument „Bedarf an sozialem und altersgerechtem Wohnraum“ angeführt. Diesen Bedarf zu decken ist sicher eine sehr wichtige Aufgabe. Der tatsächliche Bedarf an Wohnraum in Reinbek, der aus Reinbeks Bevölkerung selbst entsteht, ist allerdings vergleichsweise gering. Daher sollen faktisch ohne Notwendigkeit Neubaugebiete geschaffen werden, mit der direkten Konsequenz großer Auswirkungen des Klimawandels auf Reinbek.

Die BI setzt sich dafür ein, dass anstatt dessen bestehende alternative Lösungen ausgeschöpft werden sollen und nicht zusätzliche unwiederbringliche grüne Flächen versiegelt werden. Grüne Flächen, die wir brauchen werden, um die Gesundheit der in Reinbek lebenden Menschen zu schützen, weil sie für ein ausgewogenes Mikroklima in unserer Stadt sorgen.

Offener Brief der Bürgerinitiative Holzvogtland an die Stadtverordneten der Stadt Reinbek

Sehr geehrte Stadtverordnete,
mit diesem offenen Brief möchten wir Sie gewinnen, in der kommenden Stadtverordnetenversammlung einen Bürgerentscheid über das Schicksal des Holzvogtlands zu ermöglichen.
Warum sollten Sie das aus unserer Sicht tun? Was spricht für eine Beteiligung der Bürger/innen der Stadt Reinbek an der Entscheidung über die Bebauung des Holzvogtlands?

1. Tragweite der Entscheidung

Die Entscheidung über eine Bebauung des Holzvogtlands (auch nur von Teilen davon) ist eine Entscheidung, die das Stadtbild Reinbeks auf Jahrzehnte verändern wird. Wir sind überzeugt: Die Bebauung des Stahmers Acker wäre DER ausschlaggebende Präzedenzfall, der eine großflächige Bebauung der offenen Fläche zwischen diesen Stadtteilen nach sich ziehen wird. Ihre Entscheidung wirkt sich dabei allerdings nicht nur langfristig auf das Stadtbild aus. Vielmehr sind von Ihrer Entscheidung auch Reinbeks Natur, Verkehr, öffentliche Infrastruktur (z.B. Schulen, Kitas) sowie in besonderem Maß die Bürger/innen Reinbeks betroffen.

2. Fehlende Positionierungsmöglichkeit der Reinbeker Bürger/innen bei der letzten Wahl

Die meisten politischen Parteien Reinbeks haben das Thema Bebauung der Freiflächen zwischen Reinbek und Schönningstedt in den letzten Jahren nicht thematisiert, haben keinen Standpunkt in dieser wichtigen Sache in ihren Wahlprogrammen formuliert oder haben diesen nach der Wahl verändert. Für alles mag es gute Gründe geben. Die Folge ist aber: Die Bürger/innen Reinbeks konnten ihren Willen in dieser Angelegenheit bei den letzten Wahlen nicht zum Ausdruck bringen.

3. Orientierung aus dem Grundgesetz

Das Grundgesetz bietet bei schwierigen Entscheidungen Orientierung. In §20 ist geregelt, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“. Im Grundgesetz ist demnach höchstes Vertrauen in die Entscheidungen von Bürger/innen festgeschrieben. Auch Sie sitzen als gewählte Vertreter/innen in der Stadtverordnetenversammlung, weil es diesen Artikel des Grundgesetzes gibt.
Im §21 des Grundgesetzes heißt es zudem „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ – die Politik entscheidet „mit“, aber eben nicht ausschließlich. Dazwischen steht §20a „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere […]“.
Es wirkt fast so, als ob diese drei Artikel des Grundgesetzes mit ihren zentralen Aussagen für die anstehende Entscheidung formuliert wären. Natürlich hat unsere BI Holzvogtland Zutrauen in eine repräsentative Demokratie, und Sie wurden für politische Entscheidungen von den Reinbekern/innen als Vertreter/innen gewählt. Gleichwohl gilt es zu bedenken: In der Gemeindeordnung und in der Kreisordnung des Landes Schleswig-Holstein ist ausdrücklich die Möglichkeit eines Bürgerentscheids geregelt. Dies führt zu der zentralen Frage:

Wann und bei welchen Entscheidungen ist ein Bürgerentscheid angemessen?

Aus unserer Sicht gilt dies bei einer Entscheidung dieser Tragweite (s. 1.), der fehlenden Einflussmöglichkeit durch die Bürger/innen bei der letzten Wahl hierzu (s. 2.) sowie dem Aspekt, dass sowohl zukünftige Generationen als auch natürliche Lebensgrundlagen und Tiere wesentlich betroffen sind, in besonderem Maße.

4. Nachwirkungen der Entscheidung

Keine Entscheidung steht auf einer festeren Basis als eine, die von Bürger/innen selbst getroffen wurde. Denn Menschen wissen durch die eigene Beteiligung, wie das Ergebnis zustande gekommen ist. Die Akzeptanz einer derartigen Entscheidung ist hoch. Wir alle wissen: Keiner ist unfehlbar, auch Stadtverordnete können irren…
Vertrauen in die Politik kann aber gestärkt werden, wenn Sie als Stadtverordnete die Größe haben, eine große Entscheidung den Bürgern/innen zu übertragen, die sie gewählt haben.

Liebe Stadtverordnete,
nutzen Sie die Chance, die Bürger direkt in Form eines Bürgerentscheids mitwirken zu lassen. Diese weitreichende Entscheidung ist keine parteipolitische Entscheidung, sondern eine persönliche Gewissensentscheidung. Der Name eines jeden einzelnen von Ihnen wird zukünftig mit dieser Entscheidung, die Tragweite für Generationen hat und unumkehrbar ist, verbunden bleiben, sollten Sie eine alleinige Entscheidung treffen.
Wir möchten daher alle Stadtverordneten und alle Fraktionen auffordern, bei einer für Reinbek außergewöhnlichen politischen Entscheidung großer Tragweite Vertrauen in die Urteilskraft der eigenen Bürger/innen zu zeigen, ein Zeichen für die Demokratie zu setzen und diese Entscheidung gemeinsam den Reinbekern/innen zu übertragen.

Christina Nikolova-Kleine und Robert Hartl
im Namen der Bürgerinitiative Holzvogtland