Es ist vollbracht! Mehr als 3.000 Reinbekerinnen und Reinbeker beteiligten sich am Weihnachtsgeschenk für das Holzvogtland. Insgesamt 3.227 Unterschriften wurden heute dem Reinbeker Bürgermeister Björn Warmer überreicht. Das sind fast 1.500 Unterschriften mehr, als formal benötigt werden.
Wir sagen: „DANKE – REINBEK!“
Ohne die Unterstützung zahlreicher Reinbekerinnen und Reinbeker wäre dieses tolle Ergebnis nicht möglich gewesen. Da wurden Freunde gefragt, Nachbarn besucht und Kollegen gewonnen. Ganze Großfamilien haben auf Listen unterschrieben, Reinbeks Geschäfte, Apotheken, Ärzte, Optiker und Tankstellen beteiligten sich an der Sammlung, ebenso wie Umweltinitiativen, Sportvereine oder Verbände, immer getragen von engagierten Reinbekerinnen und Reinbekern. Viele kamen auch zum BI-Informationsstand auf dem Wochenmarkt, um dort persönlich zu unterschreiben. Andere nutzten den Stand, um leere Unterschriftenlisten mitzunehmen oder befüllte einzureichen. Wieder andere sammelten Unterschriften mit dem Klemmbrett an der Haustür. Ganze Straßenzüge haben fast geschlossen unterschrieben. Und in den Briefkästen der BI stapelten sich gerade in den letzten Tagen die befüllten Unterschriftenlisten – persönlich vorbeigebracht oder per Post geschickt.
Offenbar konnten weder Regen und Kälte noch die Corona-Pandemie die Einwohner Reinbeks abhalten, persönlich zu unterschreiben und ein klares Statement für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung zu setzen.
Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern, allen Freunden und Unterstützern der BI und freuen uns auch über den großen Zuspruch und die moralische Unterstützung aus unseren Nachbargemeinden Wentorf, Wohltorf, Glinde, Aumühle, Oststeinbek, Hamburg, Escheburg, Börnsen, Geesthacht und Ahrensburg.
3.227 Unterschriften zum Bürgerentscheid über die Zukunft des Holzvogtlandes haben heute Mitglieder der Bürgerinitiative Holzvogtland Reinbeks Bürgermeister Björn Warmer überreicht. „Diese Unterschriften, gesammelt in nur 30 Tagen, zeigen eindrucksvoll, dass viele Reinbekerinnen und Reinbeker über die Zukunft des Holzvogtlandes selbst entscheiden und diese Entscheidung nicht den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung überlassen wollen“, so Robert Hartl, einer der Sprecher der Bürgerinitiative, gegenüber der Presse. Dies habe sich auch darin gezeigt, dass sich zahlreiche Reinbekerinnen und Reinbeker, die sonst nicht aktiv in der Bürgerinitiative mitarbeiten, an der Unterschriftensammlung beteiligt hätten.
Die Mitglieder der Bürgerinitiative gehen davon aus, dass der Bürgerentscheid parallel zur Landtagswahl am 8. Mai 2022 stattfinden wird. „Deutlicher noch als in der Vergangenheit werden wir in den kommenden Wochen und Monaten öffentlich auf die negativen Folgen der geplanten Großsiedlung auf dem Holzvogtland für Reinbeks Zukunft hinweisen“, kündigt Lena Einecke, Sprecherin der Bürgerinitiative Holzvogtland, an. „Es geht um die Folgen für den Klima- und Umweltschutz, aber auch um die Auswirkungen auf die Infrastruktur und das Landschaftsbild.“ Dabei werde der Bedarf an Wohnraum insbesondere für Ältere und sozial Schwächere in Reinbek seitens der Bürgerinitiative nicht bestritten. Nur seien die Pläne, auf dem Holzvogtland eine neue Großsiedlung zu errichten, völlig ungeeignet, dieses Problem angemessen zu beheben. „Probleme des 21. Jahrhunderts“, so Einecke, „sollten nicht mit der Beton-Politik der 60er und 70er Jahre des 20. Jahrhunderts angegangen werden.“ Das sei nicht nur phantasielos, sondern widerspreche auch den Beschlüssen der Reinbeker Stadtverordneten zum Holzvogtland und zum Klimaschutz. Voraussetzung jeder Ausweisung neuer Baugebiete müsse ein wissenschaftsbasiertes Stadtentwicklungskonzept sein, das u. a. den konkreten Reinbeker Wohnraumbedarf sowie die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur ermittle. Eine investorengesteuerte Ausweisung von Baugebieten, da sind sich die Mitglieder der Bürgerinitiative Holzvogtland einig, genügt hier gewiss nicht.
Bereits vor über 20 Jahren gab es einen Bürgerentscheid über das Holzvogtland. Und bereits damals votierte eine klare Mehrheit gegen eine Bebauung des Holzvogtlandes und bewirkte, dass in der Reinbeker Politik über viele Jahre hinweg ein Konsens bestand, das Holzvogtland nicht zu bebauen. Christina Nikolova-Kleine, dritte Sprecherin der BI HVL: „Ich erwarte, dass es uns gelingen wird, am 8. Mai 2022 so viele Reinbekerinnen und Reinbeker gegen die Bebauungspläne zu mobilisieren, dass zumindest für die nächsten 10 bis 15 Jahre dieses Thema geklärt ist und die Reinbeker Politikerinnen und Politiker erkennen und akzeptieren, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt eine Bebauung der Freifläche zwischen den Stadtteilen Prahlsdorf und Schönningstedt ablehnt.“
Wie kann eine Bebauung des Holzvogtlands durch die Reinbekerinnen und Reinbeker verhindert werden? Der folgende Text stellt zwei wesentliche Möglichkeiten der direkten Demokratie vor.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 20 Absatz 2:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch die besonderen Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein regelt in Artikel 2 Absatz 2:
„Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen. Es handelt durch seine gewählten Vertretungen […] sowie durch Abstimmungen.“
Das Grundgesetz wie die Landesverfassung benennen ausdrücklich Abstimmungen und stellen damit klar, dass die repräsentative Demokratie (Wahlen) durch Elemente der direkten Demokratie (Abstimmungen) ergänzt werden kann.
Das Land Schleswig-Holstein kennt Abstimmungen der Bürgerinnen und Bürger überSachfragen, sog. Bürgerentscheide, auf der Ebene des Landes, grundsätzlich geregelt in den Artikeln 48 und 49 der Landesverfassung, sowie auf kommunaler Ebene. Die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO-SH) unterscheidet in § 16g zwei Wege, wie es zu einem Bürgerentscheid kommen kann:
1. Der Bürgerentscheid kann von der Gemeindevertretung initiiert werden (§ 16g Abs 1 GO-SH).
Die Reinbeker Stadtverordnetenversammlung hat sich mit ihrem Votum vom 17. Juni 2021 allerdings (zumindest vorläufig) dagegen ausgesprochen, die Frage der Bebauung des Holzvogtlandes einem Bürgerentscheid zu unterwerfen.
2. Der zweite Weg zu einem Bürgerentscheid wird von den Bürgerinnen und Bürgern selbst initiiert.
Ein Bürgerentscheid, den die Bürgerinnen und Bürger initiieren, besteht nach § 16g GO-SH grundsätzlich aus zwei Phasen:
das vorgeschaltete Bürgerbegehren
der eigentliche Bürgerentscheid.
Im ersten Schritt formulieren die Bürgerinnen und Bürger die zur Abstimmungstehende Frage einschließlich einer Begründung und sammeln hierzu Unterschriften. Einzelheiten regelt eine Landesverordnung. Die Fragestellung muss klar und eindeutig sein; die Kommunalaufsicht (Innenministerium des Landes) ist verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger bei der Formulierung der Fragestellung zu beraten. Damit ein Bürgerbegehren in Reinbek erfolgreich ist, müssen innerhalb von sechs Monaten mindestens 8% der bei der letzten Kommunalwahl Stimmberechtigten dieses durch ihre Unterschrift unterstützen. Bei der letzten Kommunalwahl 2018 waren 22.365 Reinbekerinnen und Reinbeker stimmberechtigt, sodass also in unserer Stadt mindestens 1.789 Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren erforderlich sind (§ 16g Abs 4 GO-SH). Wenn die erforderlichen Unterschriften vorliegen, werden diese zusammen mit der Fragestellung bei der Kommunalaufsicht (Innenministerium des Landes) eingereicht, um offiziell den Bürgerentscheid zu beantragen. Innerhalb von sechs Wochen entscheidet die Kommunalaufsicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Sobald die Zulässigkeit bestätigt ist, darf die Stadt Reinbek (Stadtverordnetenversammlung, Bürgermeister) bis zum Bürgerentscheid nichts unternehmen, was dem Ziel des Bürgerbegehrens zuwiderläuft.
Die Stadtverordnetenversammlung hat nun die Möglichkeit, den Beschlusstext desBürgerbegehrens zu beschließen und damit einen eigentlichen Bürgerentscheid überflüssig zu machen.
Der Bürgerentscheid soll in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung des Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht durchgeführt werden; eine Verlängerung auf bis zu sechs Monaten kann mit Zustimmung der antragstellenden Bürgerinnen und Bürger beschlossen werden (§ 16g Abs 6 GO-SH). Damit ein Bürgerentscheid gültig ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden und insgesamt müssen in Reinbek angesichts der Zahl der Stimmberechtigten mindestens 16% = 3.578 Menschen mit Ja votieren (§ 16g Abs 7 GO-SH).
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid ist zwei Jahre gültig und kann innerhalb dieser Frist nur durch einen neuen Bürgerentscheid verändert werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Stadtverordnetenversammlung den Beschlusstext des Bürgerentscheids übernimmt und beschließt (§ 16g Abs. 5 GO-SH).
Teilnahmeberechtigt an Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind alle Reinbekerinnen und Reinbeker, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates besitzen, das 16.Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit sechs Wochen in Reinbek leben.
Längst nicht alle Entscheidungen, die in der Zuständigkeit der Kommunen liegen, können durch einen Bürgerentscheid herbeigeführt werden. Das betrifft insbesondere den Bereich der Bauleitplanung. Hier können Bürgerentscheide nur über einen Aufstellungsbeschluss, nicht aber über den Flächennutzungsplan und den eigentlichen Bebauungsplan durchgeführt werden (§ 16g Abs 2 GO-SH).
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