Am vergangenen Sonnabend, 12. März 2022, fand in Schleswig-Holstein landesweit die Aktion „Unser sauberes Schleswig-Holstein“ statt. Freiwillige befreiten vor Ort die Landschaft von Müll. In Reinbek trafen sich einige Mitglieder der Bürgerinitiative Holzvogtland an dieser Aktion und sammelten im Bereich des Holzvogtlandes, insbesondere im Kampsredder und anderen Wegen sowie entlang der Knicks, jede Menge Unrat.
Vor allem Kunststoffverpackungen und Glasflaschen, aber auch Elektroschrott wurden auf diese Weise aus der Natur entfernt und zur Abholung durch den Stadtbetrieb bereitgestellt. Nun können nicht nur alle Kleinen und Großen (Zwei- und Vierbeiner) die Wege zum Spaziergang in der Frühlingssonne ungefährdet nutzen, die Gefahr wurde auch zumindest verringert, dass sich wild lebende Tiere durch den Müll verletzen oder gar zu Tode kommen.
(Als Pressemitteilung am 14. März 2022 veröffentlicht)
Herbe Schlappe für Bürgermeister Warmer und seine Stadtverwaltung
(Pressemitteilung der BI Holzvogtland vom 3.3.2022)
„Wir freuen uns, dass das Innenministerium nun den Weg frei gemacht hat für einen Bürgerentscheid über die Zukunft des Holzvogtlandes in Reinbek“, zeigt sich Christina Nikolova-Kleine, eine der Sprecherinnen der Bürgerinitiative Holzvogtland, hoch zufrieden über das Genehmigungsschreiben aus Kiel. Damit sei klar, dass nun alle Reinbekerinnen und Reinbeker und nicht nur einige wenige Stadtverordnete darüber entscheiden werden, ob im Zentrum Reinbeks eine neue Großsiedlung mit Belastungen für Klima, Umwelt und Infrastruktur entsteht oder ob dieses Gelände als Naturraum erhalten bleibt.
Für Bürgermeister Warmer und seine Stadtverwaltung ist der Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht eine deutliche Niederlage. Mehrfach hatten das Rathaus und Bürgermeister Warmer höchstpersönlich mit immer neuen Schreiben und fragwürdigen Argumenten versucht, den Bürgerentscheid zu verhindern und so eine Bebauung des Holzvogtlandes durchzusetzen, obwohl die Kommunalaufsicht bereits eine vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erklärt hatte und ungeachtet der Tatsache, dass über 3.100 Reinbekerinnen und Reinbeker sich für einen Bürgerentscheid ausgesprochen hatten. Besonders erstaunlich sind die Vehemenz und die Ressourcen, die im Rathaus hierfür aufgewendet wurden. Nicht nur behauptete man, ein Bürgerentscheid sei ohne vorherigen Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung rechtlich unzulässig, auch verstieg man sich zu der Aussage, der Bürgerentscheid schränke die Planungshoheit der Stadt unzulässig ein. Laut Bürgermeister Warmer besteht in Reinbek die Pflicht, Wohnungsbau zu planen, um der „erheblichen Unterversorgung mit Wohnraum“ entgegenzuwirken. Die Stadt konkretisierte dies dem Innenministerium gegenüber und schrieb dabei u. a. von einer „dramatischen Lage“ auf Grund des „Zuzugsdrucks aus Hamburg“. Ein Vorgehen, welches der Bürgermeister Tage später allerdings als unabgestimmt wieder einkassierte und die Verantwortung dafür seinen Mitarbeitern zuschrieb. Pikant: Die Informationspolitik der Stadt Reinbek dem Innenministerium gegenüber rief zwischenzeitlich sogar mehrere Reinbeker Fraktionen auf den Plan, die sich veranlasst sahen, die Darstellung aus dem Rathaus zu korrigieren.
Der rechtliche Standpunkt der Stadtverwaltung wurde vom Kieler Innenministerium jetzt dezidiert und vollumfänglich zurückgewiesen: „Die Ausführungen waren […] in keiner Weise geeignet, die zweifelsfrei gegebene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Frage zu stellen“. Auch folgte die Kommunalaufsicht nicht dem Argument der Stadtverwaltung, die Bebauung des Holzvogtlandes sei erforderlich, um einen Wohnraummangel zu beheben.
„Damit“, so Robert Hartl, Sprecher der Bürgerinitiative, „wurden nicht nur die Planungsabsichten der Stadtverwaltung gestoppt, das Ministerium hat auch eindeutig die direkte Demokratie und damit die Rechte von uns allen gestärkt.“ Nicht ohne Grund betone die Landesverfassung Schleswig-Holsteins bereits in Artikel 2 die Bedeutung der direkten Demokratie ausdrücklich.
Die Bürgerinitiative Holzvogtland erwartet, dass der Bürgerentscheid zeitgleich mit der Landtagswahl am 8. Mai 2022 durchgeführt wird. Bis dahin wollen die Mitglieder der Bürgerinitiative weiterhin durch Info-Stände, Anzeigen, Presseartikel sowie mit Hilfe ihrer Internet-Seite www.bi-holzvogtland.de möglichst viele Reinbekerinnen und Reinbeker davon überzeugen, am 8. Mai 2022 für die Bewahrung des Holzvogtlandes zu stimmen.
Der erste Schritt ist gemacht: Am 22. Dezember 2021 haben wir 3.227 Unterschriften mit unserer Fragestellung zum Erhalt des Holzvogtlandes im Reinbeker Rathaus eingereicht. Das Bürgerbegehren ist also erfolgreich beendet. Doch wie geht es nun weiter?
Die Stadt Reinbek hat am 30. Dezember 2021 – wie gesetzlich vorgesehen – eine exemplarische Unterschriftenliste mit der von uns formulierten Fragestellung an das Kieler Innenministerium übermittelt und somit dem Antrag der BI entsprochen, den Bürgerentscheid offiziell einzuleiten.
Daraufhin hat die Kommunalaufsicht (Innenministerium) die Stadt Reinbek am selben Tag darum gebeten, eine Prüfung aller Unterschriftenlisten vorzunehmen sowie die Richtigkeit der Eintragungen und der Wahlberechtigungen der Unterzeichner durch die zuständige Meldebehörde der Stadt Reinbek zu bestätigen. Am 03. Januar 2022, also zwölf Tage nach unserer Unterschriftenübergabe an den Reinbeker Bürgermeister, wurden die Unterschriftenlisten dem Reinbeker Bürgerbüro zur Prüfung vorgelegt. Dem Innenministerium wurde von Seiten der Stadt Reinbek am 19. Januar 2022 mitgeteilt, dass 3.102 der von uns eingereichten Unterschriften gültig sind – das erforderliche Quorum von knapp 1.800 Unterschriften wurde also deutlich übertroffen.
Die Kommunalaufsicht hat nun sechs Wochen Zeit, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Nach einer ersten Prüfung hat sie uns jedoch in einer Vorabstellungnahme am 11. Januar 2022 bereits bestätigt, dass das Bürgerbegehren aus Sicht des Innenministeriums allen Anforderungen des § 16 g GO entspricht und daher zulässig sein dürfte. Sowohl uns als auch der Stadt Reinbek wurde nun bis zum 20. Januar 2022 die Möglichkeit einer Stellungnahme hierzu eingeräumt – die Stadt Reinbek hat eine Fristverlängerung bis zum 27. Januar 2022 beantragt.
Bestätigt das Innenministerium in seinem endgültigen Bescheid die Zulässigkeit, soll der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung durchgeführt werden. Der sinnvollste und für Reinbek kostengünstigste Termin hierfür ist der 08. Mai 2022 – parallel zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein könnten alle Reinbeker Wahlberechtigten dann an der Wahlurne über die Zukunft des Holzvogtlandes entscheiden.
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